5.000 Euro Strafe in Zeiten von Corona – der Wahnsinn um uns herum…

Wenn man das später mal seinen Enkelkindern erzählen wird, sie werden es nicht glauben.
Gestern flatterte uns eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit ins Haus – 5.000 Euro wegen Öffnung des Landschaftsgartens in Coronazeiten. Nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Freizeitparks geschlossen sein. Und auch Orte, die der Freizeitgestaltung dienen. Nun ist Dennenlohe ja überhaupt kein Freizeitpark, denn per Definition ist ein Freizeitpark entweder ein dauerhaft angelegter Vergnügungspark, der auf einem größeren Gelände mehrere Attraktionen – Fahrgeschäfte (Karussells, Autoscooter, Achterbahnen usw.), SchaubudenShowsAusstellungenMuseen – vereinigt oder eine Parkanlage mit erweiterten Möglichkeiten, wie diversen Freizeitanlagen (z. B. Spielplätze, Minigolf oder Kletterwände), zur Freizeitgestaltung und Erholung.

In der Fachliteratur gibt es diverse Ansätze und Vorschläge zur Definition von Freizeitparks. Ein moderner, prägnanter Ansatz nach Dominik Rossmann definiert, klassifiziert und typologisiert Freizeitparks wie folgt:

„Unter einem Freizeitpark versteht man alle für die Allgemeinheit geschaffenen Angebote von mehreren künstlichen oder natürlichen Freizeitelementen, die in abgegrenzten Flächen oder Räumen, zu einer verwaltungs- und vermarktungsrechtlich organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und den Menschen bei der Gestaltung und Verbringung ihrer individuellen Freizeit aktives Handeln und Empfinden abfordern.“ (Dominik Rossmann: Freizeitparks und strategisches Marketing, 2013, S. 126)

Dieser Definition zufolge werden Freizeitparks nochmals in drei Typen unterschieden, den Erlebnisparks, den Themenparks sowie den Sportparks.

Der Botanische Gartenteil von Dennenlohe war die ganze Zeit geschlossen

Alles das ist Dennenlohe nicht und daher haben wir auch gleich Einspruch eingelegt – aber bei Gericht ist es ja wie auf hoher See – unberechenbar.

Den Botanischen Gartenteil von Dennenlohe hatten wir sowieso die ganze Zeit brav geschlossen, nachdem es hieß Botanische Gärten dürfen nicht offen sein, warum auch immer…

Ärgerlich ist es schon, wenn alle Gärten und Parks der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung seit Anbeginn der vermeintlichen Corona-Krise zur Freizeitgestaltung geöffnet haben dürfen, die privaten Gärten aber nicht. Wo soll hier bitte ein Unterschied sein? Spaziergehen, Erholung und „Freizeitgestaltung“ im Grünen sind in privaten Gärten nicht anders als in Staatlichen. Warum darf der Hofgarten in Ansbach offen haben, aber Dennenlohe nicht? Nymphenburg, Schloss Dyk, die Herrenhäuser Gärten, alle haben geöffnet – nur in Dennenlohe darf man nicht Spazierengehen…
Verrückte, ungerechte Welt. Wenn die versprochene Corona Soforthilfe gleich wieder als Strafe einkassiert wird, stimmen wenigstens die Finanzen des Freistaates wieder…

Seit Monaten leere Stühle im Marstall – Apfelblüte ohne Besucher

Positiv stimmen da nur unsere 6 zwei Wochen alten Airedale Welpen – sie wachsen und gedeihen und beginnen täglich eine Stunde robbend die Wiese und die Natur rundherum zu erkunden – ganz ohne Mundschutz! Was für ein wunderbares Leben!
Zur Beruhigung unserer Nerven gibt es Gott sei Dank ausreichend Dennenloher Schokoladen Wunsch- und Glückstaler sowie den Green Baron Gin… anders könnte man die hiesige Politik gar nicht aushalten!


4 Gedanken zu “5.000 Euro Strafe in Zeiten von Corona – der Wahnsinn um uns herum…

  1. Ihr Lieben! Ich drücke Euch alle Daumen, dass dieser bürokratische Spuk an Euch vorbei geht! Unser Staat – auch der Freistaat – ist immer weniger zu verstehen. Auch oder gerade in diesen schwierigen Zeiten… alles Gute und liebe Grüsse von den 5 Weinstöcken aus LA

    Peter & Co.

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  2. Zuerst ein grosses Dankeschoen fuer euren wundervollen Park. Ein besonderer Platz in dieser Welt. In Coronazeiten ist er noch wertvoller.
    Hochachtung vor euer Zivilcourage ihn zu oeffnen.
    Dieses Bußgeld ist falsch und verstoeßt gegen alle Gesetze. Wir Alexander und Susanna stehen hinter euch. Wir sagen gerne als Zeugen aus. Wir ueberlegen gerne mit euch gemeinsam ueber Loesungen. Für jetzt wünschen wir einen schönen Sonntag mit viel Mut und viel Spaß mit eurem neuen Hundennachwuchs!

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  3. Liebe Familie von Süßkind,
    das ganze ist wirklich unverständlich u.es wird wohl mit zweierlei Maß gemessen.
    Unser schöner Lahrer Stadtpark wurde auch bis Mittwoch dieser Woche geschlossen, angeblich weil da noch Tiere gehalten werden.
    Die ganze Pracht der Tulpenblüte konnte man in diesem Jahr nicht bewundern.
    War auch nicht verständlich für mich.
    Nun wird die Besucherzahl beschränkt u.so soll es momentan gehen. Das gleiche Schicksal wie Dennenlohe hatte auch die Blumeninsel Mainau. Diese darf nun auch mit Einschränkungen wieder öffnen.
    Ich drücke Ihnen die Daumen,dass Sie Erfolg bei einem Einspruch haben u.die 5000,00 Euro nicht bezahlen müssen.
    Liebe Grüße nach Dennenlohe

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  4. liebe familie von süsskind, es ist unbegreiflich was hier bei uns vorgeht.. ich wünsche ihnen von herzen dass sie diese hohe strafe nicht bezahlen müssen. man kann es nicht mehr nachvollziehen und man hat auch kein verständnis mehr maskenpflicht im freien. wahnsinn.es müssten sich noch viel mehr menschen dagegen wehren.
    wir werden in den nächsten tagen ihren herrlichen park besuchen und hoffentlich ist dieser spuck bald vorbei.
    herzliche grüsse von ihrer ursula wilfing-esposito aus hersbruck. wir haben lange in italien gelebt im schönen sorrent-amalfi. auch hier gibt es einen wunderschönen botanischen garten auf der insel ischia, von einer englischen familie vor langer zeit angelegt,viele kakteen. für andere blumen ist es hier unten leider im sommer zu heiß. auch finden wir es großartig, daß sie so ein hundefreund sind, wir hatten immer nur italienische mischlingshunde dankbare wesen. nochmals alles gute für sie alle und geben sie nicht auf. es kommen hoffentlich auch bei uns bald wieder andere zeiten.. und der gesunde menschenverstand siegt.!!!!

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