5.000 Euro Strafe in Zeiten von Corona – der Wahnsinn um uns herum…

Wenn man das später mal seinen Enkelkindern erzählen wird, sie werden es nicht glauben.Gestern flatterte uns eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit ins Haus – 5.000 Euro wegen Öffnung des Landschaftsgartens in Coronazeiten. Nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Freizeitparks geschlossen sein. Und auch Orte, die der Freizeitgestaltung dienen. Nun ist Dennenlohe ja überhaupt kein Freizeitpark, … Mehr 5.000 Euro Strafe in Zeiten von Corona – der Wahnsinn um uns herum…